Gemeinde Taufkirchen
BENUTZUNGSORDNUNG
für den Stadel mit den dazugehörigen
Nebenräumen
im Wolfschneiderhof, Münchener Str. 12, 82024 Taufkirchen
Der Wolfschneiderhof ist ein denkmalgeschütztes
Anwesen und eines der wenigen im Gemeindebereich noch erhaltenen Baudenkmäler,
das Ende des 18. Jahrhunderts errichtet wurde. Deshalb bedarf das Haus einer
besonderen pfleglichen Behandlung. Der Stadelbereich umfasst den Saal (einschließlich
der Empore), Küche und WC-Anlage.
§ 1
Zweck
Der Wolfschneiderhof ist eine kommunale Einrichtung.
Der darin befindliche Stadel dient der allgemeinen Kulturpflege, insbesondere
der Förderung des bayerischen Brauchtums (z. B. Volksmusik, Theaterspiel,
Volkstanz, Volkskunst, Mundart und örtliche Geschichte).
§ 2
Nutzungsberechtigte
Der Stadel wird überwiegend vom Förderverein
"Freunde des Wolfschneiderhofs Taufkirchen" e. V. genutzt werden.
Dasselbe gilt je einmal pro Jahr für die im Gemeinderat vertretenen Parteien
und politischen Gruppierungen zu öffentlichen Veranstaltungen, bei denen
die Geselligkeit im Vordergrund steht. Die Nutzer müssen sich in der Gemeindeverwaltung
anmelden. Bei Terminüberschneidungen entscheidet die Reihenfolge der Anmeldungen.
Für die Veranstaltung ist der Gemeinde ein Verantwortlicher zu benennen.
§ 3
Gebühren
Für die Benutzung erhebt die Gemeinde
eine Gebühr (Reinigung etc.).
§ 4
Die Hausordnung in der jeweiligen Fassung
ist Bestandteil der Benutzungsordnung.
§ 5
Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt zum 01.08.2009
in Kraft.
Stand 27.07.09 (Abschrift)
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(06.08.2010)
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