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Gemeinde Taufkirchen
HAUSORDNUNG
für den Stadel mit den dazugehörigen
Nebenräumen
im Wolfschneiderhof, Münchener Str. 12, 82024 Taufkirchen
§ 1
Zweck
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(1)
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Das Rauchen und der Gebrauch von offenem Feuer sind
in sämtlichen Räumen des Wolfschneiderhofes strengstens verboten.
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(2)
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Das Wegwerfen von Abfällen ist nur in die dafür bereitgestellten
Behälter gestattet.
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(3)
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Die Gemeindeverwaltung übt das Hausrecht aus.
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§ 2
Behandlung der Einrichtung
Der Stadel einschließlich der Einrichtung
und der Außenanlagen ist pfleglich zu behandeln und nach Ende der Veranstaltung
in gepflegtem Zustand zu hinterlassen.
§ 3
Haftung für Personen- und Sachschäden
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(1)
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Für Personen und Sachschäden jeglicher Art, die im
Bereich des Wolfschneiderhofes eintreten, übernimmt die Gemeinde gegenüber
den Benutzern und Veranstaltungsbesuchern keinerlei Haftung. Im Falle
der Inanspruchnahme durch Dritte haben die Benutzer die Pflicht, die
Gemeinde schadlos zu halten.
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(2)
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Die Benutzer verpflichten sich, ihre Mitglieder und
die Veranstaltungsbesucher davon in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde
keine Haftung für Personen- und Sachschäden oder das Abhandenkommen
eingebrachter Gegenstände (Kleidungsstücke, Wertgegenstände, usw.) übernimmt.
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(3)
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Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen
oder Diebstähle haftet der jeweilige Veranstalter.
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(4)
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Etwaige Schäden vor bzw. nach der Inanspruchnahme
des Stadels sind der Gemeindeverwaltung unverzüglich anzuzeigen.
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(5)
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Die Veranstalter tragen dafür Sorge, dass beide Holztore
ganz geöffnet sowie die davor befindlichen Glastüren unverschlossen
sind und dass im Brand- und Katastrophenfall der Stadel gefahrlos verlassen
werden kann. Die notwendigen Fluchtwege sind freizuhalten.
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(6)
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Veranstaltungen mit mehr als 150 Personen sind zulässig.
Im Stadel einschließlich Nebenräumen dürfen sich höchstens
99 Personen aufhalten.
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§ 4
Folgen bei Verstoß gegen die Hausordnung
Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung
werden die Benutzer von der zukünftigen Nutzung ausgeschlossen.
§ 5
Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung tritt zum 01.08.2009
in Kraft.
Gemeinderat Taufkirchen
Taufkirchen. den 27.07.2009
Dr. Jörg Pötke
1. Bürgermeister
Stand 27.07.09 (Abschrift)
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(06.08.2010)
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Letzte Änderung: 10.07.2010
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